Großloge der Alten Freien und Angenommenen Maurer von Deutschland (AFuAMvD)

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Alte Pflichten – Neue Pflichten: Ein (fast) vergessenes Dokument von großer Aktualität

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Die Orientierung an den „Alten Pflichten“, festgeschrieben in den Andersonschen Konstitutionen von 1723, gehört für jeden Freimaurer, der sich zur Tradition von Aufklärung und Humanismus bekennt, zu den Selbstverständlichkeiten seines masonischen Denkens und Handelns. Programmatisch ist bekanntlich vor allem die erste dieser Pflichten mit der Überschrift: „Von Gott und der Religion“ geworden:

Gelesen von Arne Heger

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„Der Maurer ist als Maurer verpflichtet, dem Sittengesetz zu gehorchen; und wenn er die Kunst recht versteht, wird er weder ein engstirniger Gottesleugner, noch ein bindungsloser Freigeist sein. In alten Zeiten waren die Maurer in jedem Land zwar verpflichtet, der Religion anzugehören, die in ihrem Lande oder Volke galt, heute jedoch hält man es für ratsamer, sie nur zu der Religion zu verpflichten, in der alle Menschen übereinstimmen, und jedem seine besonderen Überzeugungen selbst zu belassen. Sie sollen also gute und redliche Männer sein, Männer von Ehre und Anstand, ohne Rücksicht auf ihr Bekenntnis oder darauf, welche Überzeugungen sie sonst vertreten mögen. So wird die Freimaurerei zu einer Stätte der Einigung und zu einem Mittel, wahre Freundschaft unter Menschen zu stiften, die einander sonst ständig fremd geblieben wären.“

Die „Alten Pflichten“ enthalten tatsächlich die bis in die Gegenwart gültigen Grundlagen der Humanistischen Freimaurerei: Die Bedeutung der gesellschaftlichen Funktion der Freundschaft, die moralische Verpflichtung des Maurers, den von ihm geforderten Habitus von Ehre und Anstand, den Verzicht auf trennende religiöse Festlegungen und die Praxis der Toleranz als Grundlage von Einigkeit und menschlichem Miteinander.

So selbstverständlich der alte Text klingt, so sehr er das Erbe von Aufklärung und Humanismus verkörpert und so umfassend seine Anerkennung in der Weltfreimaurerei immer gewesen ist (nur die altpreußisch-christliche Freimaurerei hatte sich entschieden von ihm distanziert) –, so sehr wird doch immer wieder gefragt, ob er nicht ersetzt oder wenigstens ergänzt werden müsse durch so etwas wie „Neue Pflichten des Freimaurers“, und in der Tat ist immer wieder der Versuch unternommen worden, dem alten Text eine neue, aktuelle Fassung beizugeben oder gegenüberzustellen. Auch Brüder der Forschungsloge „Quatuor Coronati“ haben einmal einen solchen Beitrag vorgelegt. Geglückt sind alle diese Versuche nicht, und dafür gibt es einen ganz einfachen Grund: Alte Dokumente stehen in ihrer Zeit, ihre Bedeutung besteht in ihrer historischen Wirkung, der man nachspüren kann und muss, aus der man Impulse für die Gegenwart schöpfen kann, an denen aber nicht „herumgeschrieben“ werden kann, ohne ihren besonderen, im Falle der „Alten Pflichten“ historisch innovativen Charakter zu beschädigen oder gar zu zerstören.

Nun gibt es aber ein Dokument aus dem späten 20. Jahrhundert, dass in meiner Sicht die Frage nach zeitentsprechenden „Neuen Pflichten“ beantworten hilft und dass wegen seiner unverminderten, ja noch angewachsenen Aktualität im Jahre 2017 (20 Jahre nach der Erstveröffentlichung) in einer repräsentativen Ausgabe wieder herausgegeben wurde. Es handelt sich um die „Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten“ (Universal Declaration of Human Responsibilities), die als Initiative des InterAction Council im Jahre 1997 den „Vereinten Nationen und der Weltöffentlichkeit zur Diskussion vorgelegt“ wurde. Das InterAction Council (kurz IAC) ist eine im Jahre 1983 vom ehemaligen, inzwischen verstorbenen japanischen Premierminister Takeo Fukuda gegründete lose Verbindung früherer Staats- und Regierungschefs, unterstützt von einer sehr respektabel besetzten „Expertenkommission“. Nach Angaben von Loki Schmidt haben Takeo Fukuda und der deutsche Ex-Bundeskanzler Helmut Schmidt das Konzept des InterAction Councils gemeinsam ausgedacht und zusammen die ersten Aktionen geplant.

Bedauerlicherweise hat die „Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten“ in der internationalen Diskussion nur eine bescheidene Rolle gespielt und ist auch nicht – wie von den Autoren vorgeschlagen und erhofft – zu einer Erklärung der Vereinten Nationen geworden. Andererseits ist die Erklärung immer präsent geblieben und deshalb eben – wie erwähnt – vor zwei Jahren in einer repräsentativen vielsprachigen Fassung im Düsseldorfer Grupello Verlag wieder herausgebracht worden.

Die „Erklärung der Menschenpflichten“ ist sicherlich kein freimaurerischer Text im Sinne einer masonischen Autorenschaft, wenn auch sicher nicht daran zu zweifeln ist, dass es unter den Verfassern Freimaurer und Freimaurerfreunde, zu denen wir ja auch Helmut Schmidt zählen dürfen, gegeben hat. Und wenn ich auch sicherlich hier und da eine andere Formulierung gewählt hätte, so kann ich mich doch als Freimaurer voll mit dem Inhalt der Erklärung identifizieren. Religions- und kulturenübergreifend beschreiben die 19 Artikel die Grundlagen für ein ethisch orientiertes Verhalten in einer immer komplexer werdenden Welt, die ohne feste Bindung der Menschen an ein umfassendes Wertesystem nicht überlebensfähig ist. Dieses Wertesystem, auf dessen Wurzeln wir Freimaurer ja immer wieder stoßen, wenn wir nach unserer Herkunft fragen, ist das Wertesystem von Aufklärung und Humanismus. Wenn wir aufhören, unsere Gedanken und Handlungen an den Prinzipien Humanität, Gerechtigkeit, Solidarität, Toleranz und Friedensliebe auszurichten, hören wir auf, Freimaurer zu sein. Dies bedeutet aber auch, uns mit Entschiedenheit und Zivilcourage von Intoleranz, Ungerechtigkeit und Rassismus abzugrenzen und uns auf die Pflichten zu besinnen, die wir als Menschen haben, wohlgemerkt: als „bloße“ Menschen ohne nationale, religiöse und soziale Zutaten, wie Lessing dies so eindrücklich dargelegt hat. Hierfür gilt es im Diskurs der Brüder weiterführende Gedanken zu entwickeln und hierzu können wir uns an der „Erklärung der Menschenpflichten“ mit all ihren Facetten und Details abarbeiten – so, als ob es auch „unsere“ Neuen Pflichten wären.

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