Großloge der Alten Freien und Angenommenen Maurer von Deutschland (AFuAMvD)

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Das Ritual in Zeiten von Corona

Wer a priori sagt, es ginge nicht, ist a priori im Unrecht, denn für die Situation, in der wir uns befinden – und aus der wir uns masonisch wie gesellschaftlich vielleicht gerade wieder herauszuwinden versuchen –, gibt es kein freimaurerisches Modell. Die Situation ist singulär insofern, als sie neu und unbekannt (und mehr als das: auch jeden Tag neu) ist. Wir sollten also freimaurerisches „Gehen“ stets neu lernen.

Gelesen von Arne Heger

Foto: © spaxlax / Adobe Stock

Dazu ist es notwendig (und „not-wendig“, d.h. eine Not wendend), überhaupt erst den Raum zu schaffen und auch offenzuhalten, das Denkmögliche auch zu denken und das dadurch als möglich Gedachte gedanklich zu strukturieren, um für das Kommende besser vorbereitet zu sein als nur durch Rückzug auf die Alten Ordnungen, die für das, was uns heute begegnet und fürderhin noch begegnen mag, ebensowenig ein Modell bereitgestellt haben wie für Großmeister-Rundbriefe per Email, für Ritualmusik vom Laptop oder für barrierefreie Logenhäuser. Mit Datum vom 28. März 2020 erging ein Rundbrief des Großmeisters der Großloge A.F.u.A.M.v.D. an die Logen, in dem er sich u.a. gegen „Tempelarbeiten, Instruktionsarbeiten und andere rituelle Handlungen per Videokonferenz“ ausspricht und diese kurz und bündig als „unsinnig“ sowie „nicht mit unserer Freimaurerischen Ordnung vereinbar“ bezeichnet.

Die Bezeichnung als „unsinnig“ kommt im gegebenen Zusammenhang einer autoritativ-dogmati­sch­en Dis­­kurs­­­ver­­wei­ge­rung ex cathedra ge­fähr­lich nahe. Zu fragen wäre bei solchen und ähnlichen Verdikten, ob hier nicht ein fragwürdiger ritualtheoretischer Ansatz der Tempelarbeit als opus operandum lauert, der in seiner Rigidität selbst die ritualtheoretische Basis der römisch-katholischen Messe „rechts überholt“ und damit die freimaurerische Tempelarbeit in Richtung eines magischen Hokuspokus zu überhöhen droht.

Gilt die Freimaurerische Ordnung auch in Notlagen?

Unvereinbarkeit mit der Freimaurerischen Ordnung wäre in der Tat ein Sachargument, dem man sich anschließen kann oder nicht (und hätte dann, sofern das Sachargument stichhaltig ist, ggf. auch die Folgen zu tragen). Oder es könnte in einen Diskurs über die Gültigkeit oder Anwendbarkeit der Freimaurerischen Ordnung in einer bestimmten gegenwärtigen oder zukünftigen, reellen oder auch nur gedachten Lage oder gar Notlage eingebracht werden. Soweit wäre dies Gegenstand der freimaurerischen Rechtsordnung unserer Großloge oder der VGLvD.

Freilich wäre hier zuvor auch anderes zu bedenken. Mit der Freimaurerischen Ordnung unvereinbar kann ein virtuelles Format an sich schon deshalb a priori nicht sein, weil die Potenzialität eines solchen Formats in der Freimaurerischen Ordnung gar nicht abgebildet ist. Die Unvereinbarkeit wäre also eine stets nur abgeleitete, hermeneutisch vermittelte. Oder anders könnten unvereinbar allenfalls einzelne Akte und Vollzüge eines virtuellen Formats sein – und ob sie das dann wirklich sind, wäre im Einzelfall zu bedenken und zu überprüfen. Ich meine, sie hielten dieser Überprüfung stand.

Mit der Freimaurerischen Ordnung schlechterdings unvereinbar scheint mir vielmehr, ihr den ureigensten symbolischen Handlungskern, das Ritual, zu entziehen, sei es auch nur temporar, sei es durch Hilf- und Ratlosigkeit, sei es durch Untätigkeit, Bequemlichkeit oder gar Feigheit, (nur) weil die Umstände eine gewohnt bequeme Durchführung kurz-, mittel- oder langfristig (wer will das schon mit Gewissheit sagen?) nicht zulassen.

Oder anders: Müssten dann nicht Tempelarbeiten, die unter den Bedingungen von Diktatur und Verfolgung, ja gar im KZ, klammheimlich improvisiert stattgefunden haben, postum als irregulär und mit der Freimaurerischen Ordnung unvereinbar erklärt werden, mithin unter solchen Umständen aufgenommene Brüder zu nicht regulär initiierten Brüdern erklärt werden? Das wird freilich und zu Recht niemand wollen.

Anderes freilich widerstrebt mir als freiem Mann und denkendem „freien Maurer“:
Die Würdigkeit einer Tempelarbeit, so stellt es der Ehrwürdigste Großmeister am 28. März dar, sei in Gefahr oder stände gar zur Disposition, wenn …

Ist Würdigkeit nur im Tempel erfahrbar?

Was macht die Würdigkeit einer Tempelarbeit aus? Eine schlampige physische Tempelarbeit, wo der Erste Aufseher bei einer Aufnahme das Syllabieren des Wortes nicht beherrscht (leider selbst erlebt!), wo der Meister vom Stuhl nuschelt und nicht verstanden werden kann (vielfache Wirklichkeit), wo der Musikmeister nicht anständig ausblenden kann und eine musikalische Katastrophe sich an die nächste reiht, oder gar eine Tempelarbeit „unter rauchigem Vorzeichen“, bei welcher der „Genuss einer Zigarre die Würde einer Tempelarbeit in keiner Weise“ schmälere, vielmehr eine „ganz besondere Atmosphäre“ schaffe und „gerade dadurch sehr bereichernd“ wirke („Humanität“ 3/2020)?

Oder könnte es nicht vielleicht anders auch sein, dass ein gut vorbereiteter und gut gesprochener Text im virtuellen Raum (der ja ohnehin schon immer das proprium der maurerischen Ritualarbeit ist) einer Tempelarbeit gar ein Mehr an Würdigkeit verschafft?
Wenn Würdigkeit nicht mit der subjektiven Beliebigkeit einer allgemeinen Gefühligkeit gleichgesetzt werden soll, dann wäre es ratsam, zunächst einmal zu erklären oder gar neu zu klären, worin denn überhaupt die Würdigkeit einer Tempelarbeit besteht. Denn man befrage einmal Brüder dazu, was diese Würdigkeit ausmacht und wie sie zu beschreiben sei. Mehr als Gefühligkeit bleibt da selbst bei alterfahrenen Brüdern leider allzu oft nicht übrig. Hier scheint mir ein weit verbreitetes Defizit manifest zu werden.

Doch weiter, und hier beruft sich der Großmeister zitierend auf den Datenschutzbeauftragten des Distrikts Niedersachsen: „Ein Meister vom Stuhl, der im Arbeitszimmer in eine Kamera spricht?“ … ist doch nicht per se unwürdig. Freilich, zugestanden, er kann es unwürdig machen und meinen, so wie jeder Meister vom Stuhl an seinem Platz im Osten des Tempels unwürdig sein oder handeln kann. Was aber wäre unwürdig daran, wenn er es gut und mit bedachtem Ernst täte? Vielleicht sogar besser als man es leider in so mancher physischen Tempelarbeit erleben muss?

Fantasie und Ritualkompetenz sind gefragt

Denken wir einmal abstrakter: Billigen wir also das Erlebnis der Tempelarbeit sowieso nur den Brüdern zu, die noch im Vollbesitz ihrer körperlichen und kognitiven Fähigkeiten sind – nicht erblindet, nicht taub, nicht lahm und nicht dement und jederzeit fähig, die Treppen auch eines nicht barrierefreien Logenhauses zu ersteigen? Das wäre in der Tat zutiefst traurig. Denken wir also lieber daran, wie auch in Deutschland und in England schon Blinden das freimaurerische Licht erteilt wurde, sie als Blinde in eine Loge aufgenommen wurden. Auch das ist eine höchst virtuelle Angelegenheit – und doch mit Recht keinesfalls zu schmälern oder in Zweifel zu ziehen.Ist es wichtiger, wo der Meister vom Stuhl spricht, oder kommt es darauf an, wie und was der Meister vom Stuhl – und zu wem – spricht?

„Ein Anzünden der Kerzen einzeln, jeder vor seiner Säule?“

Mit Verlaub, das ist in dieser Formulierung kein Argument, sondern nur Fantasielosigkeit. Wäre es nicht denkbar, einen virtuellen Raum zu schaffen, in dem die drei kleinen Lichter ordnungsgemäß entzündet und auch leuchten können? Fantasie und Ritualkompetenz sind gefragt, nicht Ironie und peinlicher freimaurerischer Dogmatismus.

Wie wird ein „virtueller Raum“ geschaffen? Die liturgisch-ritualtheoretische Literatur z.B. der katholischen und evangelischen Theologien ist voll von Überlegungen dazu, denn die christlichen Kirchen weltweit handeln schon längst auch – niemals als Ersatz, vielmehr als „Zusatzangebot“ und aus zutiefst menschen-freundlichen Gründen – liturgisch, also rituell, auch im virtuellen Raum. Die theologischen Schwierigkeiten, die dabei entstehen, übersteigen je nach Konfession durchaus das lächerlich Wenige, was dabei an freimaurerischen Problemen entstehen könnte. Diese Schwierigkeiten werden aber theologisch und — nota bene! — seelsorgerisch durchdacht und, so gut es eben geht, gelöst.

Das Ritualkollegium sollte Lösungen für Notfälle erarbeiten

Ja, auch im virtuellen Tempel (der ja in der modernen Freimaurerei ohnehin immer schon ein virtueller ist) jeder an seiner Säule! Warum denn, jenseits der Lächerlichmachung gefragt, eigentlich nicht? Die Sache mit dem Urlicht ließe sich bestimmt auch noch lösen – und sei es, dass die Aufseherpositionen von Altstuhlmeistern besetzt werden.

„Ein Zeremonienmeister, der im häuslichen Wohnzimmer mit dem Zeremonienstab (oder einem Schirm?) auf den Boden ‚klopft‘?“ Zunächst einmal muss gefragt werden: Warum ‚klopft‘ in Apostrophe? Und warum ein Schirm? Soll das nur der Lächerlichmachung derjenigen Brüder dienen, die es wagen, einfach einmal auf unsichere Zeiten hin (voraus) zu denken?

Also: Ja, natürlich der Zeremonienstab, der wäre ja wohl noch aus dem Logenhaus zu holen. Und selbst wenn nicht: Ist ein Zeremonienstab etwa ein geweihter Gegenstand? Oder könnte nicht tatsächlich auch ein etwas kürzerer Stab den gleichen Dienst tun? Man schweife nur einen Moment ab in englische, irische oder französische – durchaus reguläre, um hier reflexhaften Ängsten zuvorzukommen – Rituale, und denke daran, wie ein Zeremonienstab dort aussehen kann.

Im Übrigen wäre die Rolle des Zeremonienmeisters im virtuellen Raum natürlich ritualkonform zu überdenken. Ich bin sicher: Das geht! Man scheue sich nur nicht vor dem Denken!

„Brüder, die zuhause in maurerischer Bekleidung im Wohnzimmer stehen?“ Wieso Wohnzimmer? Das mag in Ausnahmefällen auch der Fall sein, dass dort der Computer steht: die Regel ist es nicht.

Ansonsten: Ist maurerische Bekleidung plötzlich so peinlich? Es wird doch sonst so oft und gerne darauf hingewiesen, dass britische oder amerikanische Freimaurer viel weniger ängstlich sind, sich auch außerhalb des Logenhauses in maurerischer Bekleidung zu zeigen – wird hier nun plötzlich mit zweierlei Maß gemessen?

„Kinder und Schwestern, die ab und zu mal ins Bild kommen?“ Das wäre nun allerdings unbedingt zu vermeiden, und selbstverständlich ginge das auch! Man fragt sich nur: Warum wird das hier zur Ridikülisierung eines Gedankens überhaupt angeführt? Für die Sicherheit zu sorgen und zu untersuchen, ob die Loge wohl und gehörig gedeckt sei, ist ja im strengen Sinne auch bei den von vielen Brüdern geliebten Feld-, Wald- und Wiesenlogen ganz und gar nicht gewährleistet, weniger denn je im Zeitalter von Drohnen etc. Seien wir uns doch also auch im Klaren darüber, dass das „Deckungs-Spiel“ eben dies ist: ein rituelles Spiel – ein, wie ich meine, sehr wichtiges, in seinem inneren Kern höchst ernstzunehmendes Spiel freilich. Denkende, ritualkompetente Fantasie wäre also auch hier angesagt und, davon bin ich überzeugt, wäre auch zielführend möglich.

Es wäre eine spannende Aufgabe für das Ritualkollegium, im Sinne und Interesse eines vertieften und würdigeren Ritualbewusstseins im Auftrage der Großloge eine Handreichung zu erarbeiten, wie in den verschiedensten Not- und Sonderfällen Tempelarbeiten gestaltet werden können. Dies würde auch die Stuhlmeister der Logen entlasten und vor rituellen Fehlgriffen schützen.

Freimaurer sind die Avantgarde des Virtuellen

Weiter führt der Großmeister aus: „Eine Tempelarbeit ist an den Raum mit seinen geometrischen Mustern gebunden …“ Ist sie das? Aber an welchen Raum denn? Haben wir nicht als Freimaurer schon längst das Konzept des „virtuellen Raumes“ verinnerlicht, wenn wir unsere Lehrlinge die Fragen 20 und 21 der „Lehrgespräche I“ auswendig lernen und rezitieren lassen? Geometrische Grundmuster und handelnde Brüder sind nicht an den physischen Raum allein gebunden, und auch Dramaturgie kann nicht nur als Bewegung im (physischen) Raum stattfinden.

Wir Freimaurer sind doch sowieso schon immer die Avantgarde der Virtualität, und wir waren es längst schon, bevor es überhaupt ein Wort dafür gab: Der Meister sitzt im Osten (aber der Kompass sagt uns etwas anderes), der 2. Aufseher kündet Hochmittag und Hochmitternacht (aber ein Blick auf die Uhr straft uns Lügen), und die Beschreibung der Loge wird von der Architektur des Logenhauses ad absurdum geführt.

Und haben wir den konkreten Raum des Tempels nicht schon längst entgrenzt und vielleicht manches Mal auch allzu leichtfertig hinter uns gelassen, wo wir Tempelrituale als Feld-, Wald-, und Wiesenlogen an romantischen Orten durchführen und uns durch das Ambiente von Burgen, Tropfsteinhöhlen, Bergwerken oder Völkerschlachtdenkmälern ablenken lassen? Wieviel mehr „Würdigkeit“ könnte doch eine gut durchdachte Tempelarbeit im virtuellen Raum haben, für welche jeder teilnehmende Bruder gleichermaßen an seiner Stelle Verantwortung trägt, ein jeder seiner Pflicht eingedenk!

Ein ernstzunehmender Einwand freilich wäre die fehlende physische Präsenz der Brüder, die fehlende oder eben nur zu denkende Kette der Hände. Doch sofort wird uns klar, dass auch diese freilich schon immer nur eine temporäre und vergängliche ist und nur ein flüchtiges Abbild der Kette der Herzen. Dennoch schließt das virtuelle Aufnahmen (und gar Beförderungen etc.) eher aus als ein. So wird eine virtuelle Tempelarbeit wohl nur eine Ergänzung oder ein Notbehelf im ersten Grad sein; als solche aber sollte es denk-möglich und realisierbar sein. Darüber hinaus sei auch hier gefragt: Wie viel geistige „Realpräsenz“ trauen wir uns als Brüder eigentlich zu – oder vielmehr vielleicht: wie wenig? – wenn wir meinen, alles (oder auch nur zu viel) auf die physische Präsenz der Brüder fokussieren zu müssen? Wie steht es dann um jene Kette vom Osten des Lebens bis hin gegen Westen ans Grab? Und könnte es vielleicht auch sein, dass das ängstliche Festhalten an und Beharren auf der physischen Präsenz eine Schwäche offenbart, nämlich dass es um die erstrebte und beredete tiefe geistige Verbundenheit der Brüder vielerorts nicht so gut bestellt ist, weil anderes in den „fetten Jahren“ allzu sehr in den Vordergrund getreten ist?

Mut zur freimaurerischen Utopie

Es genügt jedenfalls nicht, virtuelle Tempelarbeiten mit Verdikten abzukanzeln. Dem Gedanken, wenn er einmal in der Welt ist, muss im brüderlichen Diskurs auf der Basis der Vernunft begegnet werden. Denn ein Freimaurer ist ein freier Mann, der seinen Willen und sein Denken den Gesetzen der Vernunft zu unterwerfen weiß.

Schließlich, abseits von Tempelarbeiten, kann denn wirklich – so der Großmeister in einem neuerlichen Rundschreiben vom 18. Mai – „eine auch noch so gut arrangierte Videokonferenz […] einen Logenabend nicht ersetzen“? Auch dies wäre eher eine petitio principii statt tastendes Vorwärtsdenken! Ist denn „ein Logenleben, wie wir es aus der Zeit vor der Pandemie kennen“ das einzige Ziel? nach der Pandemie weiter so wie vorher? Oder gilt es nicht vielleicht auch, die Chance zum Wandel zu ergreifen?

Es könnte an der Zeit sein, wenn wir aus der (auch geistigen?) Quarantäne und Schockstarre kommen, ein wenig nachzudenken über uns, über die satten und oft auch selbstgefälligen Jahre, die hinter uns liegen, und vor allem über die Jahre, die vor uns – und am wichtigsten: vor unseren jüngeren und jüngsten Brüdern – noch liegen mögen, und über deren ureigenste masonische Aufgaben.

Wer „nach der Krise“ nicht wieder in der selbstverschuldeten Unmündigkeit freimaurerischer Normalität weiterwursteln will und stattdessen den Blick hebt, Horizonten entgegen, die vielleicht noch gar nicht erkennbar sind, auf der Suche nach Gestaden, auf denen von der Sklaverei der Vorurteile befreite Ideen wieder feste Wurzeln schlagen können, der ist noch längst kein Verräter an den alten Traditionen und an den „Alten Pflichten“. Vielleicht sind sie ihm sogar das Liebste und Wertvollste, das er schützen und hegen möchte für eine neue Zeit.

Lasst uns also auch wieder Mut zur freimaurerischen Utopie haben.
Sapere aude!

Dieser Beitrag stammt aus dem Heft 4-2020 der HUMANITÄT, dem deutschen Freimaurer-Magazin. Das Heft kann bei der Kanzlei abonniert werden.

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