Großloge der Alten Freien und Angenommenen Maurer von Deutschland (AFuAMvD)

Fürther Freimaurer spenden an Hospizverein

Empfehlen
v.l.n.r. Eberhard Reitter, Schatzmeister Hospizverein, Dr. Roland Hanke, 1. Vorstand Hospizverein, Dr. Markus Algner, Stiftungsverwalter, Frau Kerstin Mederer-Gößwein, 1. Stellvertreterin Hospizverein, Frank Emmerich, Vorsitzender Stiftungskuratorium, Esko Fritz, Schriftführer Hospizverein. Foto: Wolfgang Klar

In einem Festakt im Logenhaus Fürth haben am Freitagabend rund 80 Gäste die Arbeit des Hospizvereins Fürth gewürdigt. Anlass war die Übergabe einer Spende in Höhe von 3.000 Euro an den Hospizverein Fürth durch die neu geschaffene Stiftung FreimaurerLoge Fürth.

Dr. Roland Hanke, Vorsitzender des Hospizvereins, betonte in seiner Dankesrede die Parallelen von Hospizarbeit und Freimaurerei. Beide stellen in einer lebensbejahenden Weise stets den Menschen in den Mittelpunkt des Handelns. Dabei soll die Würde des Menschen gewahrt werden – geleitet von Freiheit, Vernunft, Gerechtigkeit, Wahrhaftigkeit und Liebe. „Der Mensch hat in der Regel keine Angst vor dem Tod, er fürchtet sich aber vor dem Sterben“, so Hanke. Hospizarbeit setzt genau dort an. Hoffnung wird dabei nie infrage gestellt, denn in ihr liegt mehr Kraft als in jeder Medizin. Hoffnung stirbt nie.

Sowohl der Bürgermeister der Stadt Fürth, Markus Braun, als auch Franz Forman, stellvertretender Landrat Landkreis Fürth, bezeichneten den Hospizverein als würdigen Empfänger der Spende. Menschen in Würde sterben zu lassen ist ein Ausdruck humanitären Handelns und demnach eng verbunden mit dem Wesen und Wirken der Freimaurerei. Stiftungsverwalter Dr. Markus Algner verwies in seiner Ansprache auf den Kreislauf des Lebens. Dem neugeborenen Kind wird sehr viel Aufmerksamkeit und Fürsorge zuteil. Die Freude wird von der Familie nach außen getragen. Sterben hingegen ist immer noch viel zu häufig einsam und tabubehaftet. Umso wichtiger ist die „Letzte Hilfe“ durch Hospizarbeit einzuschätzen.

Mit der Spende an den Hospizverein Fürth ist die neu gegründete Stiftung Freimaurerloge Fürth erstmals öffentlich in Erscheinung getreten. „Dabei wird mit dieser Stiftung eine lange Stiftertradition der Fürther Freimaurerloge fortgesetzt“, erläutert Frank Emmerich, Vorsitzender des Stiftungskuratoriums. Es wird wohl kaum eine Bürgerin bzw. einen Bürger Fürths geben, welcher nicht unmittelbar Assoziationen mit dem „Nathanstift“ bzw. der „Volksbildungsstätte Berolzheimeranum“ hegt. Was viele jedoch nicht wissen: Diese und auch zahlreiche weitere Stiftungen des frühen 20. Jahrhunderts gehen auf das Wirken von Freimaurern zurück. All diese Stiftungen gingen aufgrund von Inflationen oder Enteignungen durch das NS-Regime 1933 verloren. Nach dem Zweiten Weltkrieg haben sich die Brüder der Freimaurerloge „Zur Wahrheit und Freundschaft“ weiterhin karitativ betätigt. So etwa im Rahmen der jährlichen Grillenbergerschen Bescherung bedürftiger Kinder oder der seit 1989 existierenden Drs.-Heinz-u.-Eva-v. Plänckner-Stiftung. Letztere verleiht aus ihren Mitteln seit 1993 den „Preis für vorbildliche Mitmenschlichkeit“.

Der Zweck der neu gegründeten Stiftung ist breit gefächert und umfasst die Bereiche Kunst und Kultur, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Bildung und Erziehung, Heimatpflege und Heimatkunde, Völkerverständigung und allgemein mildtätige Zwecke. Die Stiftung steht als sog. „nicht rechtsfähige Stiftung“ unter Verwaltung der Loge. Die Stiftung Freimaurerloge ist gemeinnützig anerkannt. Hierdurch ergibt sich steuerlich begünstigt die Möglichkeit, Spenden und Zustiftungen zu leisten. Ein siebenköpfiges Kuratorium überwacht und kontrolliert den Stiftungsträger und bestimmt die zu fördernden Einrichtungen bzw. Organisationen. Das Kuratorium ist ebenso ehrenamtlich tätig wie der von der Loge ernannte Stiftungsverwalter. Mit Blick in die Zukunft wurde die Möglichkeit geschaffen, dass sich weitere Stiftungen unter der neuen Stiftung etablieren. Die Stiftung Freimaurerloge fungiert dabei als Dach und bietet Interessenten die Option, Vermögen oder Immobilien auf die Stiftung unter Vorbehalt des lebenslangen Nießbrauchs zu übertragen. Auf diese Weise kann so dauerhaft unter eigenem Namen über das eigene Leben hinweg Gutes für die Gesellschaft geleistet werden“, so Emmerich.