Der Ehrenrat wird bei Verletzung der freimaurerischen Pflichten einberufen. Dieses Verfahren findet entweder innerhalb der eigenen Loge oder vor der Großloge statt.
Folgende Strafen können verhängt werden:
- Verweis
- Rüge
- zeitweiliges Verbot des Logenbesuchs
- Ausschluss aus der Loge oder dem Bund