Großloge der Alten Freien und Angenommenen Maurer von Deutschland (AFuAMvD)

Großloge legt erneut Förderprogramm auf

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Logen können sich mit Veranstaltungen und Initiativen bewerben

Von Stephan Roth-Kleyer, Großmeister

Im Jahr 2017 feierten wir Freimaurer weltweit das 300-jährige Bestehen der modernen Freimaurerei. Viele unserer Logen begingen zudem ihre eigenen, meist runden Jubiläen durch öffentliche Veranstaltungen. Das Jahr 2017 war ein Jahr voller wichtiger und herausragender Ereignisse in der deutschen Freimaurerei.

Darauf eingehend erklärte ich anlässlich meines Berichts zum Großlogentag 2018 in Bamberg im Wissen um die zahlreichen ausgezeichneten Aktivitäten unserer Distrikte und Logen: „Unsere vielfältigen und hervorragenden Veranstaltungen im Jubiläumsjahr 2017 dürfen nicht das Ergebnis kurzfristiger Bemühungen sein. Ansonsten wird es lediglich ein temporärer Erfolg bleiben. Wir werden hier hart am Wind bleiben (müssen), es gilt auch weiterhin, den bewiesenen Elan und Schwung für künftige Aufgaben und Veranstaltungen zu nutzen. Die Großloge wird diesbezügliche Vorhaben ihrer Logen und Distrikte auch künftig unterstützen. Ein entsprechendes Konzept ist in Bearbeitung.“

Die konzeptionelle Phase ist abgeschlossen, das Förderprogramm liegt nunmehr vor. Der Großlogenvorstand beschloss am 12. Oktober 2018 einvernehmlich, Mitte Februar 2019 ein Förderprogramm für den Zeitraum 2019/20 aufzulegen. Es sollen Öffentlichkeitsveranstaltungen gefördert werden, die das Motto unseres Großlogentreffens Mannheim 2019 thematisieren: „Die Welt verändert sich dramatisch — und wir?“ – und dies mit dem Fokus auf unsere Werte Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit, Toleranz und Humanität.

Die Fördersumme soll, wie 2017 auch, insgesamt 50.000 Euro betragen. Die Förderung ist stets als Teilfinanzierung der jeweiligen Maßnahme zu verstehen. Nicht förderungswürdig sind Veranstaltungen, zu denen nur Brüder Zutritt haben, wie zum Beispiel Tafellogen und Stiftungsfeste. Die Teilfinanzierung kann erst nach dem Vorstandsbeschluss erfolgen, für zurückliegende Projekte ist eine Förderung ausgeschlossen.

In den formlosen Anträgen werden Ort, Zeit, Form und Inhalt der Veranstaltung selbst, die Gesamtkosten sowie die beantragte Teilförderung und deren Verwendung zu benennen sein. Dabei sind die „Richtlinien der Großloge für die finanzielle Unterstützung ihrer Logen“ (auf Anfrage bei der Kanzlei der Großloge erhältlich) zu beachten. Die Distriktmeister sammeln die Anträge der Logen ihrer Distrikte und leiten sie bis spätestens im zweiten Quartal 2019 nach Vorprüfung an die Kanzlei der Großloge weiter.

Am Rande: Die Resonanz der Presse auf unsere Öffentlichkeitsveranstaltungen im Jubiläumsjahr 2017 war sehr erfreulich. Es ist festzustellen, dass die Berichterstattung in der Presse über uns, d. h. über die Freimaurerei, über unsere Geschichte, über unsere Logen, über unsere Aktivitäten und Zielsetzungen usw. zunehmend sachlicher wird. Erfreulich ist nicht nur die Qualität der Mitteilungen, erfreulich ist auch die große Anzahl der Berichte sowie das allgemeine Interesse. Das ist insgesamt auch auf die intensivere Öffentlichkeitsarbeit der Logen vor Ort und auf die Pressearbeit der Großloge zurückzuführen. Lasst uns das so fortsetzen.

Es ist in diesem Zusammenhang von hoher Bedeutung, dass wir Freimaurer durch Öffentlichkeitsveranstaltungen, Publikationen, Gästeabende, Kunst und Kultur und weitere Maßnahmen uns der Öffentlichkeit in geeigneter Weise zugewandt haben und weiterhin zuwenden. Das ist im Hinblick auf eine allgemeine Information über Freimaurerei, über unsere Historie, über unsere Aktivitäten, wie auch über unsere Zielsetzungen von nicht zu unterschätzender Wichtigkeit. Wenn wir Freimaurer gesellschaftliche Relevanz behalten bzw. erlangen wollen, ist die Zuwendung zur Gesellschaft unerlässlich.

Der Beitrag entstammt der Zeitschrift “HUMANITÄT — Das Deutsche Freimaurermagazin”, Ausgabe 1-2019.