Großloge der Alten Freien und Angenommenen Maurer von Deutschland (AFuAMvD)

“Seenswerte” Zauberflöte

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Direkt am Eutiner See, auf der Freilichtbühne der Eutiner Festspiele, gibt es in dieser Spielzeit die Oper “Zauberflöte”, von vielen auch als “die Freimaurer-Oper” bezeichnet.

Plakat Zauberflöte Freilichtbühne Eutin 2013
Plakat Zauberflöte Freilichtbühne Eutin 2013

Mozart und Schikaneder, der Komponist und der Librettist, Freunde, Geschäftspartner, Theatermacher und Freimaurer, brachten Ende des 18. Jahrhunderts das Singspiel “Zauberflöte” auf die Bühne. Bis heute ist es die meistgespielte und bei Alt und Jung beliebte Oper und deswegen beinahe ein Garant für volle Opernhäuser. Ein ganz besonderes Vergnügen dürfte es sein, diese zauberhafte Oper in der romantischen Kulisse einer Freilichbühne zu sehen.

Nach den großen Erfolgen in der Spielzeit 2012 mit Verdis “Nabucco” verspricht die Intendantin Domique Caron “Leidenschaft, Fantasie und Zauber” für die aktuelle Spielzeit mit Inszenierungen großer Opernklassiker, neben “Carmen” eben die berühmte “Zauberflöte”. Neun Aufführungen, wahrscheinlich zufällig eine “freimaurerische Zahl” des Drei mal Drei, sind im Juli und August geplant. Weitere Informationen dazu gibt es auf der Internetseite der Eutiner Festspiele.

Eine ergänzende Besonderheit hat sich die Eutiner Freimaurerloge “Zum goldenen Apfel” einfallen lassen. Für interessierte Gäste und Freimaurer bietet sie an vier Tagen ein ergänzendes Programm mit Schlossparkführung und einem einführenden Vortrag in die Zauberflöte ein. Beim gemeinsamen Essen vor der Oper sicher eine gute Möglichkeit für Nichtfreimaurer, sich mit Freimaurern über die besondere Magie und die kleinen Geheimnisse der Oper zu unterhalten, die Mozart und Schikaneder der Nachwelt hinterlassen haben.

Die Seebühne der Festspiele Eutin. Foto: Torben Junge
Die Seebühne der Festspiele Eutin. Foto: Torben Junge

Weitere Informationen auf der Terminseite.

Bildnachweis: Foto der Seebühne – Torben Junge; Plakat – Festspiele Eutin; mit frreundlicher Genehmigung.