Neuauflage der Werke Karl Christian Friedrich Krauses (1781-1832)
Ein Beitrag von Prof. Dr. Dr. Benedikt Paul Göcke
Karl Christian Friedrich Krause (1781-1832) ist einer der wirkmächtigsten deutschen Freimaurer gewesen. Durch ihn hat „die deutsche Freimaurerei […] den ethischen Humanitätsgedanken als Geschenk erhalten, der ohne religiöse oder politisch-soziale Ableitung zum kategorischen Bestandteil der freimaurerischen Lehre erhoben wurde.“ (https://www.freimaurer-wiki.de/index.php/Karl_Christian_Friedrich_Krause)
Krause war Meisterschüler Johann Gottlieb Fichtes, debattierte mit Arthur Schopenhauer über indische Philosophie, initiierte die Jenaer logische Tradition, die in Gottlob Frege ihren Höhepunkt finden sollte, und noch Nicolai Hartmann bezeichnete ihn in einem Atemzug mit Fichte, Schelling, Hegel und Schleiermacher als einen der »führenden Köpfe« des Deutschen Idealismus.
Obwohl die Philosophie Karl Christian Friedrich Krauses vor allem für die spanische und lateinamerikanische Moderne von kaum zu überschätzender Bedeutung war, wird Krause in der gegenwärtigen Debatte selten rezipiert. Das ist erstaunlich, da das Werk Krauses unter anderen historischen Umständen heute zu den Klassikern der deutschen Freimaurerei und des Deutschen Idealismus zählen würde und in Bezug auf die gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit erstaunlich zeitgemäß ist:
Basierend auf einer panentheistischen Rahmenontologie entwickelte Krause einen naturrechtlichen Befähigungsansatz und nahm diesen Ansatz als Grundlage für seine kosmopolitische Gesellschaftstheorie. Das Idealbild der menschlichen Gesellschaft ist dieser Theorie zufolge das Bild eines liberal-partizipativen Menschheitbundes – Krauses Name für die globale Zivilgesellschaft. Der Menschheitbund als alle Menschen umfassende Bruder- und Schwesternkette kann als politischer Kosmopolitismus angesehen werden, der aus einem moralischen Kosmopolitismus folgt, da die absolute Gleichwertigkeit aller Menschen naturrechtlich in dem durch das Absolute konstituierten Wesen des Menschen gründet. Sinn und Zweck des Menschheitbundes besteht darin, die Idee der Humanität geschichtlich zu verwirklichen und allen Menschen ein menschenwürdiges Leben in und aus Freiheit ermöglicht.
In der renommierten Philosophischen Bibliothek des Meiner-Verlags sind jüngst zwei Hauptwerke Krauses neu veröffentlicht worden: Zum einen „Das Urbild der Menschheit“ und zu anderen „Das System der Rechtsphilosophie“
»Das Urbild der Menschheit« (1811, 1819, 1851): Dieser Text ist der Schlüssel zur Philosophie K. Chr. Fr. Krauses. Im »Urbild« entwickelt Krause die Grundlagen seiner kosmopolitisch und ökologisch verantworteten Sozial-, Gesellschafts- und Geschichtsphilosophie, welche die Menschheit panentheistisch im Zentrum des Absoluten als Synthese von Geist und Natur verortet und die Verwirklichung eines globalen »Menschheitbundes« als die historische Aufgabe der Menschheit versteht. Die Originalausgabe trug den Untertitel „Vorzüglich für Freimaurer“ (https://meiner.de/das-urbild-der-menschheit-17213.html)
„Das System der Rechtsphilosophie“: Der Rechtsphilosophie K. C. F. Krauses (1781–1832) wurde bisher viel zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Das muss verwundern, denn während die meisten deutschen Philosophen um 1800 Mensch über Natur, Mann über Frau, Eltern über Kinder und Deutschland über alles stellten, stritt der Freimaurer Krause für die Emanzipation und Gleichberechtigung der Frau, die Rechte insbesondere von Menschen mit Behinderungen, einen nachhaltigen Umgang mit der Natur, gerade auch im Hinblick auf zukünftige Generationen, für Tierrechte sogar, und trat für sozialpflichtiges Eigentum und dessen subsidiär-solidarischen Gebrauch zugunsten aller Bedürftigen ein. Krause forderte ferner ein Weltbürgerrecht und entwarf im Lichte dessen eine Musterverfassung sowohl für eine europäische Völkerunion als auch einen Weltbund der Nationen, um regionale und globale Governance voranzutreiben und Kolonialunrecht auszugleichen. Der rote Faden, der diese für seine Zeit außergewöhnlich progressiven Forderungen verband, ist die Theorie der Freiheit. Für Krause markiert die Idee der Freiheit nicht nur das Ziel der praktischen Philosophie, sie gibt ihr auch die Methode vor: Krause war einer der Ersten, die sich an einer dialogisch-partizipatorischen Neuausrichtung der Philosophie versuchten, mit dem Ziel, die von rechtlichen Regelungen Betroffenen zu Beteiligten im Prozess ihrer Entstehung zu machen. Daraus resultiert eine Rechtslehre, die auch und gerade für Fragen der Gegenwart erhebliches Anregungspotential bietet. (https://meiner.de/rechtsphilosophie.html)
Ein großartige Artikel.
Erstaunlich, wie solch gute Gedankenansätze seitens der seinerzeitigen GL und HH negiert worden sind.